Hausordnung
Unser Kindergarten ist ein Ort, wo Freundschaften geknüpft werden und die Kinder in der Gemeinschaft, in Geborgenheit und Ruhe spielerisch lernen und friedliche Konfliktlösungen finden können. Miteinander ist für uns wichtig und damit sich alle an die gleichen Regeln halten gibt es eine Hausordnung!
- In unserer Einrichtung gibt es zwei Krabbelstuben und zwei Kindergartengruppen..
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Öffnungszeiten: täglich Kindergarten 7:00 – 16:00 Uhr
Krabbelstube 7:00 – 14:30 (15:00) Uhr
Ein regelmäßiger Kindergartenbesuch dient dem Wohle Ihres Kindes. Krabbelstubenkinder täglich bis zu 6 Stunden (inkl. Schlafen max. 8 Stunden), Kindergartenkinder 8 Stunden täglich ( in Ausnahmefällen max. 9 Stunden).
Die Öffnungszeiten sind einzuhalten!!!! - Verpflichtendes Kindergartenjahr: Schulanfänger sollen den Kindergarten 20 Stunden pro Woche besuchen. Ausnahmen sind Erkrankung, schulfreie Tage, Urlaub (im Ausmaß der Schulferien).
- Tarifordnung: entnehmen Sie aus den bereits ausgegebene Formularen (siehe Krabbelstube und Kindergarten)
- Ferien: Der Kindergarten ist in den Weihnachts – und Osterferien geschlossen. Im August hat der Kindergarten 5 Wochen geschlossen. Der Sommerjournaldienst der Stadt Wels kann in Anspruch genommen werden. Je nach Bedarf kann im Kindergarten ein Journaldienst durchgeführt werden. Details zur Anmeldung geben wir rechtzeitig bekannt.
- Das Mittagessen wird immer im Vorhinein bestellt, darum ersuchen wir Sie uns bereits in der Früh (bis 8:30 Uhr) zu informieren, sollte Ihr Kind nicht in den Kindergarten kommen können. Ansonsten muss der Betrag von € 3,00 pro Essen bezahlt werden.
- Jede Erkrankung und sonstiges Fernbleiben ist bitte sofort im Kindergarten zu melden.
- Zeitliche Vereinbarungen während der Eingewöhnungsphase müssen eingehalten werden, damit das Vertrauen Ihrer Kinder gegeben ist.
- Ein erkranktes Kind darf den Kindergarten nicht besuchen. (Bedenken Sie, dass Durchfall, Erbrechen, Augenentzündungen, Läuse usw. ansteckend sind.) Nach einer Kinderkrankheit (z.B. Windpocken, Scharlach) ist eine ärztliche Bestätigung notwendig und melden Sie dies auch sofort im Kindergarten. Bitte Keine fiebersenkenden Mittel vor dem Kindergartenbesuch verabreichen. Die Kinder sollten den Kindergarten erst wieder besuchen, wenn sie 2 Tage fieberfrei waren.
- Für mitgebrachte Spielsachen kann keine Haftung übernommen werden.
- Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.
- Um das Ordnungssystem zu erleichtern, macht es Sinn Kleidungsstücke zu kennzeichnen.
- Ihre Kinder müssen immer persönlich an uns übergeben werden, ebenso muss eine Abmeldung beim Abholen erfolgen (Gewährleistung der Aufsichtspflicht). Wenn jemand anderer ihr Kind abholt, so teilen Sie uns dies bitte mit.
- Es ist dem Kindergarten gesetzlich untersagt Medikamente zu verabreichen und es ist nicht gestattet Medikamente in die Einrichtung mitzubringen (auch keine homöopathischen Mittel).
- Eine Bezugsperson muss jederzeit telefonisch erreichbar sein. Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Daten umgehend mit.
- Fotos von Kindergartenaktivitäten werden nur mit jenen Kindern veröffentlicht, deren Erlaubnis wir von Ihnen schriftlich eingeholt haben.
- Wir legen großen Wert auf die Zusammenarbeit mit den Eltern und sind deshalb jederzeit für Anliegen, Probleme, Wünsche und Anregungen offen. Bitte bedenken Sie, dass in Alltagssituationen ausführliche Besprechungen nicht immer möglich sind. Wir bieten Ihnen aber gerne Gesprächstermine an. Weiters werden auch 1x im Jahr Entwicklungsgespräche angeboten.
- Wichtige Informationen entnehmen Sie bitte den Anschlagtafeln und Elternbriefen.
- Alle Personen, die sich im Kindergarten aufhalten achten auf Sauberkeit, Ordnung, Ruhe und Höflichkeit.
- Das Rauchen in der Einrichtung ist nicht gestattet.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit
Das Kindergarten-Team