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Tarifordnung - Kindergarten

Elternbeitrag

Es werden monatlich € 50,- (Geschwister € 25,-) eingehoben. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

Ein Unkostenbeitrag von € 40,- (€ 15,-), welcher ausschließlich für kinderspezifische Zwecke, wie z.B. Projekte, Fotos, Theaterbesuche, Ausflüge, Schwimmkurse, Schikurse, spez. Spielangebote oder Feste, verwendet wird.

Einem Vereinsbeitrag von monatlich € 10,-, welcher in einen Unterstützungsfond fließen wird. Der Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung kann in der letzten Woche vor der Sommerpause von den Eltern eingesehen werden.

Mittagsessen

Das Essen wird seit Februar 2018 nur mehr tageweise verrechnet und beträgt pro Essen € 3,-.

Materialbeitrag

Dieser wird halbjährlich eingehoben (Oktober und März) und beträgt pro Semester: € 36,-

Abmeldung

Bitte achten Sie darauf, dass bei der Abmeldung lhres Kindes eine 14-tägige Abmeldefrist einzuhalten ist. Abmeldungen sind ausnahmslos im Kindergarten bekanntzugeben.

Nachmittagstarif

Laut §27 des OÖ Kinderbetreuungsgesetzes in der geltenden Fassung haben die Rechtsträger von Kinderbetreuungseinrichtungen einen angemessenen, sozial gestaffelten Kostenbeitrag von den Eltern einzuheben. Der von den Eltern zu leistende Kostenbetrag bemisst sich nach der Höhe des Familieneinkommens pro Monat (mit dem entsprechenden Nachweis). Der Kostenbeitrag ist abhängig von der Dauer der wöchentlichen Anwesenheit des Kinder in der Kinderbetreuungseinrichtung.

Ab dem 30. Lebensmonat beträgt der Nachmittagstarif 3% des monatlichen Familienbruttoeinkommens (4- bzw. 5-Tagestarif: mindestens € 42,- bzw. maximal € 110,-).

Der Betrag eines 3-Tagesbesuch pro Woche beträgt 70% und bei einem 2-Tagesbesuch 50% des errechneten Tarifes- Der Mindest- und Höchsttarif wird aliquotiert.

3-Tagestarif: mindestens € 29,- bzw. maximal € 77,-.

1- bzw. 2-Tagestarif: mindestens € 21,- bzw. maximal € 55,-.

Alle Beiträge werden an den Verbraucherpreisindex angepasst und somit jährlich neu berechnet.

Diese Kindergartentarifordnung tritt mit Wirkung vom 01.02.2018 in Kraft.