Logo Kindergarten Mohnstrasse

Tarifordnung - Krabbelstube

Elternbeitrag

Der Elternbeitrag, gemäß §7 Elternbeitragsverordnung wird monatlich eingehoben und wird für jeden Monat berechnet, in dem die Kinderbetreuungseinrichtung geöffnet ist. Er ist wie alle anderen Beiträge inklusive Umsatzsteuer und wird auf ganze Eurobeträge gerundet.

Der Kalendermonat, in dem das Kind erstmalig die Krabbelstube besucht, wird unabhängig vom Eintrittsdatum verrechnet.

Tarif 1

Der Elternbeitrag für die Inanspruchnahme von maximal 30 Wochenstunden innerhalb der Öffnungszeiten (Montag - Freitag 7:00 - 16:00 Uhr) beträgt 3,6% der Berechnungsgrundlage.

Mindestbeitrag: € 49,-

Höchstbeitrag: € 201,- (ab einem Familieneinkommen von € 5.583,33 brutto)

Tarif 2

Der Elternbeitrag für die Inanspruchnahme von über 30 Wochenstunden innerhalb der Öffnungszeiten (Montag - Freitag 7:00 - 16:00 Uhr) beträgt 4,8% von der Berechnungsgrundlage.

Mindestbeitrag: € 49,-

Höchstbeitrag: € 268,- (ab einem Familieneinkommen von € 5.583,33 brutto)

Der Elternbeitrag für die Krabbelstuben umfasst grundsätzlich 5 Besuchstage pro Woche. Für den Besuch der Krabbelstube an bis zu 3 Tagen pro Woche, wird ein Tarif für 3 Tage festgesetzt, der mit 75% des Tarifes 1 berechnet wird.

Mittagsessen

Das Essen wird seit Februar 2018 nur mehr tageweise verrechnet und beträgt pro Essen € 3,-.

Materialbeitrag

Dieser wird halbjährlich eingehoben (Oktober und März) und beträgt pro Semester: € 35,-

Berechnungsgrundlage

Der von den Eltern in Krabbelstuben zu leistende Kostenbeitrag bemisst sich nach der Höhe des Familieneinkommens pro Monat. Dieses setzt sich aus allen Einkünften der im selben Haushalt mit dem betreffenden Kind lebenden Eltern, deren Lebensgefährten und allfälligen Einkünften des Kindes zusammen.

Bei Familien mit mehr als einem unversorgten Kind im Haushalt wird vom Familieneinkommen für jedes weitere nicht selbsterhaltungsfähige Kind ein Betrag von €200 pro Monat abgezogen.

Bitte bringen Sie alle Einkommensunterlagen in die Krabbelstube, damit wir eine genaue Berechnung durchführen können. Familien, die freiwillig den Höchsttarif entrichten, brauchen keine Einkommensunterlagen vorlegen.

Abmeldung

Bitte achten Sie darauf, dass bei der Abmeldung Ihres Kindes eine 14-tägige Abmeldefrist einzuhalten ist. Abmeldungen sind in der Krabbelstube bekannt zu geben. Bei Abmeldung innerhalb eines Kalendermonats ist der gesamte Elternbeitrag zu entrichten.

Nachlässe

Ist ein Kind mehr als 2 Wochen pro Monat durchgehend wegen einer mittels ärztlich bestätigter Erkrankung am Besuch der Krabbelstube verhindert, so wird der Elternbeitrag für diesen Monat zur Hälfte ermäßigt.

Alle Beiträge werden an den Verbraucherpreisindex angepasst und somit jährlich neu berechnet.

Diese Krabbelstubentarifordnung tritt mit Wirkung vom 01.02.2018 in Kraft.